Dienstag, 2. Juli 2013

Hundeführerschein

Seit dem 01. Juli 2013 wird in Niedersachsen von Hundehaltern ein Sachkundenachweis verlangt, der sogenannte Hundeführerschein. Per Gesetz sind ab sofort alle in Niedersachsen wohnhaften Hundehalter verpflichtet, ihren Hund nicht nur zu versteuern, sondern ihn auch chippen zu lassen, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen und den sogenannten Sachkundenachweis zu erbringen. Das bedeutet, eine theoretische und eine praktische Prüfung vor einem entsprechend zertifizierten Tierarzt oder Hundetrainer abzulegen - und zu bezahlen. Jeder Prüfungsteil kostet eine Gebühr von 75 Euro. In der Theorie werden Grundlagenwissen zu Herkunft, Wesen, Erziehung und Haltung eines Hundes abgefragt, in der Praxis gilt es nachzuweisen, dass der Hund grundlegende Kommandos beherrscht, sich an seinem Halter orientiert und bei Begegnungen mit großen und kleinen Menschen, Artgenossen, Joggern, Radfahrern etc. gelassen bleibt. "Buten und Binnen" hat - unter anderem mit Hilfe von Henry- zur Einführung des Hundeführerscheins einen launigen Beitrag gesendet:

http://www.radiobremen.de/mediathek/index.html?id=90156

Wer allerdings innerhalb der letzten 10 Jahre nachweislich mindestens zwei Jahre lang einen Hund gehalten hat und damit nicht auffällig geworden ist, muss den Hundeführerschein nicht machen, der Sachkundenachweis gilt damit als erbracht.
Mit der neuen Gesetzgebung hat sich Niedersachsen von der diskriminierenden "Listenpraxis" abgewendet. Wie ich meine, ein Schritt in die richtige Richtung.

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